Die Titelseite der „BILD“ ist doch immer wieder eine interessante Lektüre. Was musste ich hier am 19. September 2014 lesen: „Asiate grillt Nachbar-Katze“. Dabei kam mir sofort eine journalistische Binsenweisheit in den Sinn. „Hund beißt Mann!“ ist keine Nachricht. „Mann beißt Hund!“ dagegen schon.
Aus der Perspektive eines „BILD“-Lesers, ist die Schlagzeile ja nicht weiter verwunderlich. Es ist schließlich allgemein bekannt, dass Asiaten praktisch alles essen, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Die betroffene Katze in Andernach (Rheinland-Pfalz) war also offenbar nicht schnell genug. „Selber Schuld!“, will man da ausrufen. Schließlich sollten sich die Speisegewohnheiten des Asiaten mittlerweile auch unter Katzen herumgesprochen haben. Aller Asiaten? Nein. Laut Wikipedia stehen Katzen nur im Süden Chinas und im Norden Vietnams auf dem Speiseplan.
Die „BILD“ scheint sich über die genaue Herkunft des Katzen-Grillers aber im unklaren zu sein. Immerhin erfährt man im Artikel, dass es sich um einen „zugezogenen Asiaten“ handelt. Das beruhigt uns immerhin. Es war also kein hier geborener, also gewissermaßen deutscher Asiate, sondern ein fremdländischer. Ein fremder Fremder sozusagen.
Von der Polizei zur Rede gestellt, gab der asiatische Asiate dann auch an, nichts über das Katzen-Verzehr-Verbot in Deutschland zu wissen. Da ist er nicht alleine, der Asiate. Ich beispielsweise – als inländischer Deutscher – wusste auch nichts davon. Aber zum Glück gibt es die „BILD“
„Bei Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund drohen laut Tierschutzgesetz bis zu drei Jahre Haft.“
Das gibt mir dann aber erneut zu Denken. Ohne vernünftigen Grund? Ich kenne ja die Lebensbedingungen der Asiaten in Rheinland-Pfalz nicht. Aber es wäre ja denkbar, dass dort gerade eine große Hungersnot herrscht. Der vernünftige Grund wäre dann ja wohl gegeben.
Hier muss ich den Katzenfreund mit hungrigem Magen aber gleich enttäuschen. Da steht das Gesetzt eindeutig dagegen.
Im Tier-LMHV (Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs – Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) heißt es in § 22, Absatz 1a:
„Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.“
Das sollte ja nun auch für jeden Asiaten verständlich sein, so er denn zu der in Deutschland üblichen regelmäßigen Lektüre von Gesetzestexten oder wahlweise wenigstens der „BILD“ neigt.
Entlastend könnte man einführen, das dieser Absatz so präzise erst seit Mai 2010 in der LMHV steht und von daher noch nicht jedem Hunde‑, Katzen- und Affen-Freund hinlänglich bekannt sein dürfte.
Die „BILD“ wäre jedoch nicht das was sie ist, wenn sie in ihrem Online-Artikel nicht noch eins drauf setzen würde. Unser asiatischer Katzen-Griller hat nämlich nebenbei auch noch gegen das gesunde Grillempfinden verstoßen. Es kam kein Holzkohlegrill, kein Elektrogrill und auch kein Picknickgrill zum Einsatz. Sondern … ein Bunsen-Brenner. Nun fragt man sich natürlich, was der Mann in seinem Garten mit einem Bunsen-Brenner macht. Ist er vielleicht Chemiker? Wir kennen den Bunsen-Brenner ja sicher alle aus dem Chemie-Unterricht, wo wir unter Umständen die zuvor im Bio-Unterricht sezierten Frösche gegrillt haben – was nach der LMHV durchaus legal wäre. Aber auch hier bleibt die „BILD“ Antworten schuldig. Immerhin gibt es auf bild.de eine Abbildung mit der „Grill-Szene im Innenhof des Asiaten“. Auf dieser ist jedoch eher ein Camping-Gas-Kocher zu sehen. Aber so genau nimmt es die „BILD“ ja bekanntlich nicht.
Hinweis: Auf der Abbildung zu diesem Artikel habe ich die Katze mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Im Original fehlte dieser Balken. Ich wollt mich gegenüber der wahrscheinlich inzwischen verstorbenen Katze pietätvoll zeigen. Es kann aber auch sein, dass das Bild gar nicht die Original-Gill-Katze zeigt. In diesem Fall beuge ich damit hoffentlich den Urbeberrechts-Ansprüchen des Fotografen vor. Wenn nicht, bitte keine Abmahnung, sondern eine Info per E‑Mail. Ich habe selbst genug Katzenbilder mit größerer Schöpfungshöhe;-)
Noch eine Anmerkung: Ich freue mich jetzt schon auf die eingeblendete, passende Google-Werbung in diesem Artikel.
Da wird es viel ums Grillen und Essen gehen.
[…] In den letzten Tagen machte die Geschichte vom Asiaten die Runde, der angeblich Nachbars Katze gegrillt und gegessen hatte. Ich glaube nicht alles, schon gar nicht, wenn es in der Bildzeitung steht. Vermutlich handelt es sich hierbei um eine moderne Sage, eine Art “Spinne in der Yucca Palme”. Dieser Artikel hier nimmt die Story vom katzenfressenden Asiaten auf die Schippe: Nachbar-Katze grillt Asiaten? […]