Führerscheinantrag

Versagen die Behörden bei der Digitalisierung?

Ein paar Maus­klicks am hei­mi­schen PC und schon ist das Fahr­zeug zuge­las­sen oder abge­mel­det oder ein neu­er EU-Kar­ten­füh­rer­schein bean­tragt. Schön wär’s. In der Rea­li­tät bie­ten nicht alle Gemein­den, Städ­te oder Krei­se die gewünsch­ten Diens­te online an – und wenn doch, funk­tio­nie­ren sie viel­leicht nicht.

Update 20.12.2022: Inzwi­schen scheint jemand bemerkt zu haben, dass das Online-For­mu­lar für den Füh­r­er­scheinum­tausch nicht funk­tio­niert. Es ist ver­schwun­den. Dafür gibt es jetzt bei der Online Zulas­sungs­be­hör­de die Mög­lich­keit, Fahr­zeu­ge neu zuzu­las­sen oder außer Betrieb zu set­zen. Eine Anmel­dung mit der Bay­ern­ID ist erfor­der­lich.

Eigent­lich soll­ten laut Online­zu­gangs­ge­setz vie­le Ver­wal­tungs­leis­tun­gen bis Ende 2022 auch digi­tal ange­bo­ten wer­den. Beson­ders ein­fach scheint „Ver­wal­tung online“ nicht zu sein, wenn man sich die Fül­le der The­men zum Online­zu­gangs­ge­setz auf den Sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern und für Hei­mat ansieht. Lesens­wert ist auch das mehr als 200-sei­ti­ge Doku­ment OZG-Umset­zungs­ka­ta­log, das auch die Ver­wal­tungs­leis­tun­gen auf­lis­tet. Es ist aller­dings von 2018 und damit ver­al­tet. Aktu­el­le­re Infor­ma­tio­nen gibt es auf der OZG-Infor­ma­ti­ons­platt­form, jedoch nur nach vor­he­ri­ger Anmel­dung.

Kom­pli­ziert mag sie sein, die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung. Ich gehe davon aus, das über­all unter­schied­li­che Soft­ware auf den Ser­vern läuft. Föde­ra­lis­mus hin oder her, das ist der Feh­ler. Schließ­lich sind die Ver­fah­ren in vie­len Berei­chen iden­tisch. Bei der KFZ-Anmel­dung unter­schei­det sich das Kenn­zei­chen, der Ver­wal­tungs­vor­gang ist jedoch über­all iden­tisch.

Das gilt auch für die Umschrei­bung eine grau­en oder rosa Füh­rer­scheins auf das EU-Kar­ten­for­mat, womit ich beim kon­kre­ten Fall wäre.

Alle Füh­rer­schei­ne, die vor dem 19.01.2013 aus­ge­stellt wur­den, müs­sen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neu­en, befris­te­ten EU-Kar­ten­füh­rer­schein getauscht wer­den. Bei den bis ein­schließ­lich 31. Dezem­ber 1998 aus­ge­stell­ten grau­en oder rosa „Papier“-Führerscheinen rich­tet sich die Umtausch­frist nach dem Geburts­da­tum des Fahr­erlaub­nis­in­ha­bers. Die­se müs­sen dem­nach wie folgt umge­tauscht wer­den:

  • Geburts­jahr vor 1953 bis 19.01.2033
  • Geburts­jahr­gän­ge 1953–1958 bis 19.07.2022
  • Geburts­jahr­gän­ge 1959–1964 bis 19.01.2023
  • Geburts­jahr­gän­ge 1965–1970 bis 19.01.2024
  • Geburts­jahr­gän­ge 1971 oder spä­ter bis 19.01.2025
Der alte „Papier“-Führerschein ver­liert bald sei­ne Gül­tig­keit (Bild Quel­le: Wiki­me­dia).

Ein Online-Formular bereitet mir große Freude

Mein Freu­de war groß, als ich beim Land­kreis Strau­bing-Bogen „Will­kom­men in Ihrer Online-Zulas­sungs­be­hör­de“ ent­deck­te und hier auch die Rubrik „Füh­rer­schein­an­trag“. Auf der Sei­te heißt es:

„Die­ser Online-Ser­vice bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre Antrags­da­ten zur Fahr­erlaub­nis vor­ab elek­tro­nisch an die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de zu über­mit­teln. Auf die­se Wei­se wird der Vor­gang des Antra­ges schnel­ler abge­wi­ckelt und die War­te­zei­ten wer­den ver­kürzt.“

Pri­ma. Ich spa­re mir einen Besuch in Strau­bing und damit Zeit und Geld. Oder nicht? Son­der­ba­re For­mu­lie­rung. „[…] vor­ab elek­tro­nisch an die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de zu über­mit­teln“? „Vor­ab“ von wel­chem Vor­gang?

Egal. Ich fol­ge also den Anwei­sun­gen auf der Web­sei­te. Eine Kopie mei­ner Fahr­erlaub­nis soll ich anhän­gen und hoch­la­den, sowie eine ein­ge­scann­te Unter­schrift, ein bio­me­tri­sches Pass­bild und die Kopie mei­nes Per­so­nal­aus­wei­ses. War­um kann ich mich nicht mit der Online-Funk­ti­on mei­nes Per­so­nal­aus­wei­ses authen­ti­fi­zie­ren? Oben auf der Sei­te fin­de ich noch „Hier anmel­den. Bay­ern­ID“. Brauch ich die? Wozu? Die Bay­ern­ID könn­te ich per Authen­ti­fi­zie­rung mit der eID-Funk­ti­on des Per­so­nal­aus­wei­ses erhal­ten. Ich las­se das aber vor­erst, weil das für die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins wohl nicht benö­ti­ge.

Also wei­ter beim Strau­bin­ger Online-Ser­vice. Alles aus­ge­füllt und hoch­ge­la­den. Fer­tig. Absen­den. Feh­ler­mel­dung: Unser Online-Ser­vice steht gera­de nicht zur Ver­fü­gung. Ver­su­chen Sie es spä­ter noch ein­mal.“ Okay. Das kann pas­sie­ren.

Am nächs­ten Tag ein erneu­ter Ver­such. Es erscheint die glei­che Feh­ler­mel­dung. Stimmt etwas nicht mit mei­nem Brow­ser? Sind die ange­häng­ten Doku­men­te zu groß? Auf der Web­sei­te steht etwas von 360 KB maxi­mal. Pro Doku­ment? Oder ins­ge­samt? Man weiß es nicht. Ande­ren Brow­ser aus­pro­biert. Glei­che Feh­ler­mel­dung. Dar­an liegt es wohl nicht. Noch einen Tag war­ten. Neu­er Ver­such. Geht immer noch nicht.

Dann wohl leider doch offline statt online

Sie­he da. Eine E‑Mail aus Strau­bing. Ich soll doch bit­te kurz anru­fen. Schein­bar wur­den mei­ne ergeb­nis­lo­sen Ver­su­che den Online-Dienst zu nut­zen, an höhe­rer Stel­le regis­triert. Ich rufe also an und erfah­re, dass ich doch bit­te ob mei­nes Begeh­rens per­sön­lich vor­spre­chen möge, weil der Online-Dienst nicht funk­tio­niert. Irgend­et­was mit „IT hat Pro­ble­me. Geht noch nicht.“.

Also mache ich mich auf den Weg ins 20 Kilo­me­ter ent­fern­te Strau­bing, war­te eine Stun­de auf den Auf­ruf mei­ner War­te­num­mer und wer­de mei­nen Antrag los. Die net­te Dame am Schal­ter fra­ge ich, wie das denn mit dem Online-Dienst aus­sieht. „Den haben wir noch nicht“, lau­tet die Ant­wort. „Doch“, insis­tie­re ich. „Den gibt es, aber der funk­tio­niert nicht.“ Dar­auf­hin die Ant­wort: „Da ken­ne ich mich nicht mit aus.“ „Okay“, den­ke ich mir, „Das ver­langt oder erwar­tet auch nie­mand.“ Ande­rer­seits soll­te man auch als ana­lo­ge Beam­tin wis­sen, was online geht und was nicht.

Neben­be­mer­kung: Ich wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Über­sen­dung des neu­en Füh­rer­scheins eini­ge Zeit dau­ern kann. Man müs­se erst die Daten in Mün­chen abfra­gen, weil der Füh­rer­schein in Mün­chen aus­ge­stellt wor­den sei. Dar­aus schlie­ße ich, dass es kei­ne stan­dar­di­sier­ten Schnitt­stel­len für das Ver­fah­ren gibt. Wie abfra­gen? Per Fax? Rei­ten­der Bote?

Mir stellt sich jetzt eine Fra­ge: War­um ist eine Funk­ti­on online, die nicht funk­tio­niert? Um einen tem­po­rä­ren Aus­fall scheint es sich nicht zu han­deln, sonst hät­te man mir tele­fo­nisch oder per E‑Mail mit­tei­len kön­nen, dass ich es in ein paar Tagen noch ein­mal pro­bie­ren soll.

Wür­de ich Bös­ar­ti­ges den­ken, käme ich zu fol­gen­dem Schluss: Die IT hat die Sei­te noch nicht ganz fer­tig­ge­stellt, aber trotz­dem frei­ge­schal­tet. „Hal­lo Chef, die Online-Zulas­sungs­be­hör­de ist fer­tig und online. Mel­de Voll­zug des Online­zu­gangs­ge­set­zes.“ Nutzt eh kaum jemand und merkt kei­ner, dass das noch nicht funk­tio­niert. Einen Link zu wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Fahr­erlaub­nis­be­hör­de gibt es auch noch. Der führt aber auf eine lus­ti­ge 404-Sei­te. Merkt wohl auch nie­mand.

Absicht­lich häss­lich? Immer­hin hat die IT beim Land­kreis Strau­bing-Bogen Humor.

Hin­wei­se: Zu den ande­ren Online-Diens­ten der Zulas­sungs­stel­le kann ich nichts sagen. Die habe ich nicht aus­pro­biert. Mei­ne Erfah­run­gen spie­geln den Stand Anfang Dezem­ber 2022 wider. Mög­li­cher­wei­se wird das Pro­blem zu einem spä­te­ren Zeit­punkt beho­ben. Das Mot­to der Web­site des Land­krei­ses Strau­bing-Bogen lau­tet schließ­lich „Tra­di­ti­on und Zukunft“. Und natür­lich han­delt es sich bei die­sem Bei­trag nur um anek­do­ti­sche Evi­denz. Ich habe kei­ne Ahnung, was da in Strau­bing schief­läuft und ob Digi­ta­li­sie­rung andern­orts nicht viel bes­ser funk­tio­niert.

Mei­ne Kri­tik bezieht sich auch nicht pri­mär auf die lang­sa­me Umset­zung. Die mit der Digi­ta­li­sie­rung hete­ro­ge­ner Online-Diens­te (war­um sind die so hete­ro­gen?) ver­bun­de­nen Pro­ble­me sind mir durch­aus bewusst. Aber war­um stellt man einen Dienst online, der offen­bar nicht funk­tio­niert. Den Ver­ant­wort­li­chen muss das klar sein. Ansons­ten wäre kei­ne Benach­rich­ti­gung per E‑Mail erfolgt. Die Inhal­te inklu­si­ve mei­ner E‑Mail-Adres­se müs­sen im Amt ange­kom­men sein – nur kam es, wohl aus tech­ni­schen Grün­den, zu kei­nem Abschluss des Vor­gangs.


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